Zwei Personen stehen sich in einem großen, hellen Raum gegenüber, eine Person in ärztlich anmutender Arbeitskleidung legt der anderen die Hand auf die Schulter, während sie vertrauensvoll miteinander sprechen; das Bild veranschaulicht eine Betreuungssituation im gesundheitlichen oder pflegerischen Umfeld.
Zwei Personen gehen durch eine technische Reinraum-Arbeitsumgebung und tragen vollständige Schutzkleidung mit Gesichtsschutz und Handschuhen, eine Person hält ein Laptop in den Händen; das Bild veranschaulicht eine kontrollierte Arbeitssituation in einem industriellen und technischen Umfeld.

Geflüchtete beschäftigen –
Wegweiser für Unternehmen

Eine Person arbeitet in einer Werkstatt an einem hölzernen Werkstück, misst mit einem Maßband und nutzt Werkzeuge; das Bild veranschaulicht eine praktische Arbeitssituation im handwerklichen Bereich.
 
Zwei Personen arbeiten unter einem Flugzeug an einem geöffneten technischen Bauteil, eine Person liegt auf dem Boden und bedient ein Werkzeug, die andere leuchtet mit einer Lampe; das Bild veranschaulicht eine koordinierte Wartungs- oder Instandhaltungssituation in einem sicherheitskritischen technischen Umfeld.
 
 
 
 
Die Abenderfahne des ZEFAS zusammen mit dem Wappen des Freitstaats Sachsen.

Vielfalt im Betrieb –
So gelingt Integration

 
 
 

Der Fachkräftemangel trifft sächsische Unternehmen spürbar. Die Gewinnung und langfristige Bindung von Fachkräften bleibt trotz konjunktureller Schwankungen eine zentrale Herausforderung für viele Unternehmen. Offene Stellen bleiben länger unbesetzt – besonders im Handwerk, der Industrie, der Gastronomie, den Gesundheitsberufen und in der Logistikbranche.

Gleichzeitig leben in Sachsen viele Geflüchtete, die arbeiten wollen, aber nur schwer Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Wer Geflüchtete erfolgreich ins Unternehmen integriert, gewinnt häufig motivierte, lernbereite und langfristig einsetzbare Mitarbeitende.

Diese Broschüre zeigt Ihnen Schritt für Schritt,

  • wie Sie Geflüchtete finden, die zu Ihrem Betrieb passen,
  • was Sie vor einer Einstellung wissen müssen — rechtlich und organisatorisch,
  • welche Ansprechpartner Sie auf Ihrem Weg unterstützen können,
  • wie ein guter Start gelingt und worauf es bei der Integration im Alltag ankommt.

Finden Sie heraus, wie Sie Chancen geben und Perspektiven schaffen – für mehr Vielfalt in Ihrem Unternehmen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen der Broschüre.

 
 
 
 
 
 
Der Mitarbeiter Diego Alejandro steht mit Schutzausrüstung an einer Standbohrmaschine und rüstet diese für einen Arbeitsvorgang.

Best Practice

Das Unternehmen MEISER Vogtland GmbH & Co. KG zeigt eindrucksvoll, wie Geflüchtete und Firmen gleichermaßen von der Integration geflüchteter Fachkräfte in den sächsischen Arbeitsmarkt profitieren. Ein herausragendes Beispiel ist Diego Alejandro, der durch die Unterstützung der Arbeitsmarktmentoren zu MEISER Vogtland fand. Dort konnte er nicht nur erfolgreich seine Ausbildung und Weiterqualifizierung absolvieren, sondern auch internationale Erfahrungen sammeln.

„Integration ist möglich, wenn alle Akteure zusammenarbeiten. Wir bei MEISER freuen uns […] darauf, weiterhin einen positiven Beitrag zur Integration von Geflüchteten und Migranten in Sachsen zu leisten. Gemeinsam können wir Brücken bauen und Chancen schaffen.“

Kathleen Zinnert-Zelle

So erhalten Migrantinnen und Migranten nachhaltige berufliche Perspektiven in Sachsen und werden ein unverzichtbarer Bestandteil der Belegschaft in hiesigen Unternehmen.

 

Inhalt

 
 

1.

Wie kommen Unternehmen und Geflüchtete zusammen?

2.

Wie machen Sie Migrantinnen und Migranten auf Ihr Unternehmen aufmerksam?

3.

Was müssen Sie bei der Beschäftigung von Geflüchteten beachten?
 
 
 
 
 

4.

Wie kann der Einstieg ins Unternehmen erleichtert werden?
 
 
 
 
 

ZEFAS:
Geflüchtete beschäftigen –
Wegweiser für Unternehmen

Eine schematische Illustration zeigt mehrere Hände, die farbige Segmente wie Dominosteine zu einem verbundenen Weg zusammenfügen; Symbole auf den Segmenten stehen für unterschiedliche Schritte. Das Bild veranschaulicht die strukturierte Beratung des ZEFAS.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

5.

Was ist für eine erfolgreiche Integration in Ihr Unternehmen sonst noch wichtig?

6.

Wo finden Sie weitere Unterstützung?

7.

Glossar
 
 

1.

Wie kommen Unternehmen und Geflüchtete zusammen?

Freie Arbeitsplätze auf der einen Seite, hohe Motivation auf der anderen — erfolgreiches Matching gelingt über Netzwerke, Praxisangebote und gelebte Vielfalt. Entscheidend ist, sprachliche und bürokratische Barrieren abzubauen. 

In Sachsen unterstützen zahlreiche Anlaufstellen Ihr Unternehmen dabei: von der Suche nach passenden Fach- und Arbeitskräften über Fragen zum Aufenthaltsstatus bis hin zur Berufsanerkennung und zum Spracherwerb.

Unsere Übersichtskarte zeigt Ihnen Institutionen und Projekte in Ihrem Landkreis, die Ihr Unternehmen gezielt bei der Sicherung von Fachkräften unterstützen.


Hier finden Sie weitere wichtige Links:

Eine Frau sitzt an einem Tisch und hört einer gegenüber sitzenden Person zu, die gestikulierend spricht; auf dem Tisch liegen Unterlagen, das Bild veranschaulicht eine Beratungssituation.

2.

Wie machen Sie Migrantinnen und Migranten auf Ihr Unternehmen aufmerksam?

Migrantinnen und Migranten als Zielgruppe bieten für Ihr Unternehmen enormes Potenzial. Wenn Sie z.B. Geflüchtete gezielt auf Ihr Unternehmen aufmerksam machen wollen, ist es wichtig, verschiedene Punkte bei der Ausschreibung zu beachten.

Stellenausschreibungen

Beschreiben Sie Aufgaben,
Verantwortlichkeiten, Gehaltsspanne, Berufserfahrung sowie Arbeitsort präzise.

Führen Sie für die Stelle benötigte Qualifikationen, Erfahrungen, Zertifikate und Sprachkenntnisse auf.

Wenn Sie Ihre offenen Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit
ausschreiben, können Sie diese mit dem Zusatz „Geeignet, die Integration Zugewanderter zu unterstützen“ kennzeichnen lassen.

 
 
Werden Sie aktiv!

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Seien Sie außerdem offen für aus Ihrer Sicht unkonventionelle Bewerbungen, denn:

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3.

Was müssen Sie bei der Beschäftigung von Geflüchteten beachten?

Haben Sie geeignete Bewerber für Ihre offene Stelle gefunden, ergeben sich weitere Fragen, die es zu klären gilt. Wenn Sie Geflüchtete einstellen wollen, müssen Sie sich ggf. auch mit Themen wie Aufenthaltsstatus oder Arbeitsgenehmigung beschäftigen. Hier gibt es die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Sie sind sich unsicher, ob eine Beschäftigung erlaubt ist oder nicht? Dann lassen Sie sich die Aufenthaltsdokumente zeigen. Der Arbeitsmarktzugang ist dort je nach Aufenthaltsstatus direkt auf der Chipkarte bzw. einem Zusatzblatt vermerkt. In den Bestimmungen sind unterschiedliche Formulierungen zu finden, die beschreiben, in welchem Umfang eine Beschäftigung erlaubt ist.

 

Good to know 
Beschäftigungserlaubnis

Als Arbeitgeber sind Sie bei einer möglichen Beschäftigung von Geflüchteten zur Prüfung verpflichtet, ob der Aufenthalt zur Beschäftigung berechtigt.

 
 

Möglichkeiten für den Zugang zum Arbeitsmarkt

Erwerbstätigkeit gestattet

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Beschäftigung gestattet

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Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde

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Erwerbstätigkeit nicht gestattet

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Eine Person arbeitet in einer Werkstatt an einem gepolsterten Werkstück, richtet Stoff aus und fixiert ihn; das Bild veranschaulicht eine präzise handwerkliche Arbeitssituation im textilen oder polsternden Bereich.

Welche rechtlichen Besonderheiten müssen beachtet werden?

Ob eine Person tatsächlich eine Beschäftigungserlaubnis erhält oder nicht, hängt auch vom Aufenthaltsstatus ab. Dabei müssen Sie nicht alle gesetzlichen Details kennen.

Hier finden Sie eine Kurzübersicht der häufigsten Aufenthaltsmöglichkeiten für Geflüchtete und deren Bedeutung.

Aufenthaltsgestattung
(im Asylverfahren)

Person befindet sich meist noch im Asylverfahren. Eine Beschäftigung ist in diesem Zusammenhang nur eingeschränkt und nach Beantragung möglich. Die Beschäftigungserlaubnis 
gilt nur für eine konkrete Arbeitsstelle und 
ist an die Dauer der Aufenthaltsgestattung gebunden.

Beachten sollten Sie im Allgemeinen:

  • Änderungen wie Kündigung oder Ausbildungsabbruch können den Aufenthaltsstatus beeinflussen und sollten mit der Ausländerbehörde abgestimmt werden.
  • Bei Beschäftigungsende muss das Unternehmen die Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen informieren.
Eine Person sitzt an einem Schreibtisch vor einem Bildschirm, hält eine Hand nachdenklich an das Kinn und blickt auf den Monitor; das Bild veranschaulicht eine konzentrierte Recherche über die rechtlichen Besonderheiten.

Duldung

Geduldete Geflüchtete können unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitserlaubnis, Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung erhalten.

Diese sichern vorübergehend den Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung und bieten eine Perspektive auf eine reguläre Aufenthaltserlaubnis

Geflüchtete mit Duldung haben in der Regel einen abgelehnten Asylantrag und sind zur Ausreise verpflichtet. Kann diese nicht erfolgen, z.B. weil Reisedokumente fehlen, wird die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt. Auf Antrag kann eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.

Ausbildungsduldung
(§ 60c AufenthG)

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Beschäftigungsduldung
(§ 60d AufenthG)

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Aufenthaltserlaubnis

Geflüchtete können bei Ausbildung, qualifizierter Beschäftigung oder gelungener Integration eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ein dauerhafter Aufenthalt ist mit der Niederlassungserlaubnis möglich. Geflüchtete mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis haben grundsätzlich einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. In der unten aufgeführten Übersicht sind einige Aufenthaltstitel benannt, die häufig unter Geflüchteten vorkommen.

Der Aufenthaltstitel im Überblick

Ein Aufenthaltstitel wird in Form eines elektronischen Dokuments ausgestellt und enthält wichtige Informationen zur Person, zum Aufenthaltszweck sowie zur Gültigkeitsdauer. Die Ausgestaltung und Sicherheitsmerkmale dieses Dokuments sind europaweit standardisiert. Rechts können Sie ein Beispiel sehen, wie ein solcher Aufenthaltstitel aussieht.

Mögliche Aufenthaltstitel

Aufenthalt aus humanitären Gründen (§ 25 AufenthG)
Aufenthalt bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG)
Aufenthalt für gut integrierte Jugendliche (§ 25a AufenthG)
Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis 
 (§ 16g AufenthG)

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Good to know
 Zweckwechsel

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Aufenthaltserlaubnis 
für qualifizierte 
Geduldete 
(§ 19d AufenthG)

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Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz (§ 24 AufenthG)

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Zwei Personen stehen in einem Wohnraum, eine Person unterstützt die hilfsbedürftige Person beim Gehen und hält dabei einen Gehstock; das Bild veranschaulicht eine unterstützende Alltagssituation im pflegerischen oder betreuenden Umfeld.

Eine ausführliche Zusammenfassung der unterschiedlichen Aufenthaltsmöglichkeiten für Geflüchtete zur Ausbildung oder Beschäftigung finden Sie in unserem Infokompass zur Aufenthaltssicherung.


Deutschkenntnisse

Das Sprachniveau eines Geflüchteten beeinflusst maßgeblich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Verständigung im Berufsalltag. Fehlende oder unzureichende Kenntnisse der deutschen Sprache können die Beschäftigung von Geflüchteten erschweren. Deutschkenntnisse sind wichtig, müssen aber nicht perfekt sein und verbessern sich oft im Alltag mit den Kolleginnen und Kollegen.

Die unterschiedlichen Sprachniveaus richten 
sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

 

Was bedeuten die unterschiedlichen Sprachniveaus?

 
A1/A2 Anfänger

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B1/B2 Fortgeschrittene Sprachverwendung

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C1/C2 Kompetente Sprachverwendung

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Zwei Personen arbeiten unter einem Flugzeug an einem geöffneten technischen Bauteil, eine Person liegt auf dem Boden und bedient ein Werkzeug, die andere leuchtet mit einer Lampe; das Bild veranschaulicht eine koordinierte Wartungs- oder Instandhaltungssituation in einem sicherheitskritischen technischen Umfeld.
Vier junge Personen sitzen gemeinsam an einem Tisch, arbeiten über Schreibblöcken und tauschen sich aus; das Bild veranschaulicht eine gemeinsame Lernsituation im Zusammenhang mit dem Erwerb berufsbezogener Deutschkenntnisse auf B1- bzw. B2-Niveau.

Für eine Ausbildung wird ein Sprachniveau von B1 oder B2 empfohlen. Für reglementierte Berufe wird in der Regel ein Mindestniveau von B2 gesetzlich vorausgesetzt

Definieren Sie, welche Deutschkenntnisse schriftlich und mündlich zur Ausübung einer Tätigkeit in Ihrem Unternehmen notwendig sind.

Eine ausführliche Beschreibung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens finden Sie in der Link-Übersicht

Hier finden Sie weitere wichtige Links:


Tipps zum Deutschlernen finden Sie im Abschnitt 5 dieser Broschüre.

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Geflüchtete bringen oftmals schulische und berufliche Qualifikationen aus ihren Herkunftsländern mit. Es gibt verschiedene Stellen, die zur Anerkennung von im Ausland erworbener Qualifikationen beraten und auch über mögliche Weiterqualifizierungen informieren.

Informationen zur Bewertung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse

 
Information

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Anerkennungsfinder

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Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse

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Good to know
 Gleichwertigkeits-prüfung

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4.

Wie kann der Einstieg ins Unternehmen erleichtert werden?

Damit Ihre neuen Mitarbeiteitenden erfolgreich im Unternehmen ankommen, ist ein gelungenes Onboarding von besonderer Bedeutung. 
Wir geben Ihnen Tipps, wie das Ankommen im Unternehmen gelingen kann und zeigen 
Ihnen, wie Sie neue Mitarbeitende an Ihr Unternehmen binden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Feste Mentoren

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Vielfalt fördern

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Team Vorbereitung

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Kennenlerngespräche

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Soziale Integration

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Welcome Center

Mehr lesen

Willkommenspaket

Mehr lesen

Ankommen im Unternehmen

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5.

Was ist für eine erfolgreiche Integration in Ihr Unternehmen sonst noch wichtig?

Es ist wichtig, dass Migrantinnen und Migranten sich mit den kulturellen Praktiken, Wertvorstellungen und Einstellungen in Deutschland und Sachsen auseinandersetzen und vertraut machen.

In diesem Zusammenhang spielen der Arbeitsplatz und die Kolleginnen und Kollegen bei der Vermittlung kultureller Besonderheiten und sozialer Integration eine wichtige Rolle.

Was Sie tun können:

Unterstützen Sie bei der sozialen Integration durch:

  • Bereitstellung von Informationen lokaler Freizeit- und Unterstützungsmöglichkeiten (Sport- / und andere Vereine, Feuerwehr, migrantische Communities u.v.a.)
  • Organisieren von Teamevents mit Familie, Freunden und Bekannten
  • Bereitstellung eines „Willkommenspakets“ mit allen lokal-relevanten Informationen

Zurück zu „Willkommenspaket“ 
im Kapitel 4.

Informieren Sie sich, welche internationalen Communities es vor Ort gibt. Die soziale Integration wird Ihren neuen Mitarbeitenden helfen, sich wohl zu fühlen und schneller zu integrieren.

Zwei Personen stehen und sitzen nebeneinander, eine erklärende Person zeigt auf einem Laptop Inhalte, während die andere verstehend zuschaut; im Hintergrund steht eine weitere Person, das Bild veranschaulicht eine gemeinsame Arbeitssituation bei Weiterbildung oder Arbeitspause.

Förderung der Deutschkenntnisse

Für die langfristige Integration sind Deutschkenntnisse eine wesentliche Voraussetzung. Im Umkehrschluss wird der deutsche Spracherwerb durch soziales Miteinander – beispielsweise am Arbeitsplatz gefördert. Folgend finden Sie eine Übersicht verschiedener Sprachkursangebote, die Sie als Unternehmen für Ihre Beschäftigten nutzen können.

Good to know
 Einfachs Sprache

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Job BSK 
passgenauer Spracherwerb am Arbeitsplatz

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Integrationskurse des BAMF

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Berufssprachkurse (BSK) des BAMF

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6.

Wo finden Sie weitere Unterstützung?

In Sachsen gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote, die Sie als Unternehmen in Anspruch nehmen können. Z.B. durch den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit in Ihrer Region, Integrationsprojekte oder regionale Initiativen. Mit Hilfe von Förderinstrumenten kann der Einstieg Geflüchteter in Ihr Unternehmen leichter gelingen.

Einstiegsqualifizierung (EQ)

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Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)

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Eingliederungszuschuss (EGZ)

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Assistierte Ausbildung (AsA)

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Zwei Personen arbeiten gemeinsam in einer Werkstatt an einem hölzernen Werkstück, eine Person misst mit einem Maßband, die andere hält einen Akkuschrauber; das Bild veranschaulicht eine kooperative Arbeitssituation im handwerklichen Bereich.

Das Programm Arbeitsmarktmentoren Sachsen soll Schutzsuchende und andere Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Weg in den sächsischen Arbeitsmarkt unterstützen. Ziel der Mentorinnen und Mentoren ist es, die sogenannten Mentees erfolgreich beruflich zu integrieren und auf dem gesamten Weg in eine Berufsausbildung oder qualifikationsadäquate, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu begleiten. Dabei unterstützen die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren auch Unternehmen bei Fragen zur Beschäftigung von Geflüchteten, bei der Suche nach geeigneten Förderangeboten oder der Integration in betriebliche Abläufe — auch über die Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme hinaus. Die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren sind in ganz Sachsen im Einsatz.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf www.arbeitsmarktmentoren-sachsen.de


Logo der Arbeitsmarktmentoren Sachsen

ZEFAS – Orientierung und Unterstützung
zur Fachkräftesicherung

Fachkräftesicherung beginnt mit guter Arbeit – und mit den richtigen Informationen zur richtigen Zeit. Als zentrale Anlaufstelle in Sachsen unterstützt das Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (ZEFAS) Unternehmen, passende Maßnahmen zu finden, umzusetzen und nachhaltig zu gestalten.

Wir wissen: Jedes Unternehmen steht vor eigenen Herausforderungen. Deshalb hilft das ZEFAS praxisnah und unabhängig. Egal ob zu den Themen Zuwanderung und Integration, berufliche Aus- und Weiterbildung, Tarif oder gesunde Arbeitswelten – wir schaffen Überblick, geben Orientierung und erleichtern konkrete Schritte.

Was wir Ihnen bieten:

  • Unterstützung vor Ort:
Mit unserer digitalen Unterstützerkarte finden Sie schnell passende Ansprechpartner und regionale Angebote – direkt in Ihrer Nähe.
  • Impulse setzen, Orientierung geben: 
Mit praxisnahen Informationen zeigen wir, was aktuell wichtig ist – und wie Sie erste Schritte erfolgreich umsetzen können.
  • Mehr Transparenz: 
Erhalten Sie auf Anfrage Auskunft über das (Nicht-)Vorliegen von Branchen-Tarifverträgen im Freistaat Sachsen sowie zu einzelnen inhaltlichen Bestimmungen.
  • Besser fördern, gezielter investieren: 
Der ZEFAS-Förderkompass zeigt Ihnen systematisch verfügbare Fördermittel, die zum Thema Fachkräftesicherung im Freistaat Sachsen zur Verfügung stehen.
  • Individuelle Unterstützung: Wir begleiten Sie bei Fragen und vermitteln bei Bedarf gezielt an kompetente Partner – für passgenaue Lösungen und konkrete Hilfe vor Ort.


Zwei Personen befinden sich in einer Textilwerkstatt oder Änderungsschneiderei, eine Person schreibt Notizen und telefoniert, während die andere an einer Nähmaschine arbeitet; im Hintergrund hängen Kleidungsstücke, das Bild veranschaulicht eine kombinierte Arbeits- und Organisationssituation im Umfeld von Textilhandwerk und Einzelhandel.

Glossar

Folgend finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um die Beschäftigung Geflüchteter zusammengefasst. 

Asylverfahren:
Ein rechtliches Verfahren, in dem geprüft wird, ob eine Person Schutz in Deutschland erhält, weil sie in ihrem Herkunftsland verfolgt wird.

Aufenthaltserlaubnis:
Ein befristeter Aufenthaltstitel, der aus bestimmten Gründen wie Asyl, Arbeit oder Studium erteilt wird.

Aufenthaltsgestattung:
Ein vorläufiges Aufenthaltsrecht, das Menschen während ihres laufenden Asylverfahrens erhalten.

Aufenthaltsstatus:
Der rechtliche Status, der festlegt, ob und wie lange eine Person in Deutschland bleiben darf (z. B. Duldung, Aufenthaltserlaubnis).

Berufsanerkennung:
Das Verfahren, bei dem geprüft wird, ob eine im Ausland erworbene berufliche Qualifikation mit einem deutschen Beruf vergleichbar ist.

Duldung:
Die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung für Menschen, die eigentlich ausreisen müssten, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können.

Einfache Sprache:
Eine vereinfachte Form der deutschen Sprache mit kurzen Sätzen und einfachen Wörtern, die besser verständlich ist.

Fachkraft:
Eine Person mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss, die in einem bestimmten Bereich qualifiziert ist.

Mentorin / Mentor:
Eine erfahrene Person, die anderen hilft, sich beruflich oder sozial zurechtzufinden und beim Ankommen unterstützt.

Niederlassungserlaubnis:
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der es erlaubt, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Qualifizierte Berufsausbildung:
Eine anerkannte Berufsausbildung mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren, meist im dualen System (Betrieb + Berufsschule).

Qualifikationsgerechte Beschäftigung:
Eine Arbeit, die zur beruflichen Ausbildung oder zum Studienabschluss einer Person passt.

Reglementierter Beruf:
Ein Beruf, den man nur ausüben darf, wenn man bestimmte staatlich anerkannte Qualifikationen nachweist (z. B. Arzt, Lehrer, Pflegefachkraft).

Welcome Center:
Anlaufstellen, die Migrantinnen und Migranten Informationen und Unterstützung bei Themen wie Arbeiten, Wohnen, Sprache oder Aufenthalt bieten.

Abkürzungen

AsAAssistierte Ausbildung
Azubi-BSKBerufssprachkurs für Auszubildende
BABundesagentur für Arbeit
BAMFBundesamt für Migration und Flüchtlinge
BSKBerufssprachkurs
EGZEingliederungszuschuss
EQEinstiegsqualifizierung
IBASInformations- und Beratungsstellen Arbeitsmarkt Sachsen
IHKIndustrie- und Handelskammer
Job-BSKBerufsbegleitender Sprachkurs im Rahmen der Berufssprachkurse
ZEFASZentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit

Linkverzeichnis

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Seite 17 

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Abbildungsverzeichnis

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  • MEISER Vogtland GmbH & Co. KG / Einleitung
  • ZEFAS/ Inhaltsverzeichnis

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  • Jeannette Haase-Pfeuffer / Seite 10
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  • unsplash/ Mina Rad, Seite 17
  • freepik/ freepik, Seite 20
  • freepik / user6699736, Seite 22
  • arbeitsmarktmentoren-sachsen / arbeitsmarktmentoren-sachsen.de, Seite 23
  • freepik / freepik, Seite 24

Impressum

Herausgeber
Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit
Stadlerstr. 14
D-09126 Chemnitz

Redaktion
ZEFAS

Gestaltung und Satz
Narciss & Taurus Dresden
Redaktionsschluss
01.10.2025

Hinweis
Diese Publikation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vom „Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit“ kostenlos herausgegeben. Sie ist nicht zum Verkauf bestimmt und darf nicht zur Wahlwerbung politischer Parteien oder Gruppen eingesetzt werden. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.